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Mitgliederversammlung Boule-Gesprächsrunde
Die Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich abzuhalten, und muss spät. bis zum 30.04. eines Jahres erfolgen.
Stimmberechtigt sind:
a) die Delegierten der angeschlossenen Vereine
b) ein Kreisvorstand kann auch ein Delegierter sein
Jede ordnungsgemäß einberufene MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Jeder Verein hat eine Grundstimme. Das Mitglied kann seine Stimme durch einen bevollmächtigten Delegierten abgeben. Eine Person kann maximal Stimmführer eines Mitglieds sein. Die Vorstandsmitglieder können auch Stimmträger ihrer Vereine sein.

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